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Wirtschaftliches EigentumFür steuerliche Zwecke sind Wirtschaftsgüter dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Hiervon wird abgewichen, wenn der zivilrechtliche Eigentümer während der gewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirt [..]
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Wirtschaftliches Eigentum– darunter versteht man, dass der Leasinggeber den Gegenstand besitzt, da dieser ihn vorerst zur Verfügung stellt. Es ist jedoch zu unterscheiden, dass der Leasinggeber nur juristisch der Eigentümer ist, den beim Finanzierungsleasing kann der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut abschreiben.
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Wirtschaftliches EigentumWirtschaftliches Eigentum hat derjenige, der die faktische Herrschaft über den infrage stehenden Vermögensgegenstand hat. Der wirtschaftliche Eigentümer kann den Nutzen aus dem Verm&oum [..]
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Wirtschaftliches EigentumWirtschaftliches Eigentum hat nach der Abgabenordnung (Steuergesetz) derjenige, der für die gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft über das Investitionsgut ausübt. Nur der wirtschaftliche Eigentümer bilanziert das Investitionsgut.
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